Heidrun Stubbe
Werner-von-Siemens-Str. 19
49124 Georgsmarienhütte
Tel. 05401 33 99 77
Lange warten musste der Erfinder des 3D Druckers bis zum europäischen Patent. Angemeldet wurde die Entwicklung am 6.8.1985 als " Stereolithographische Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von dreidimensionalen Gegenständen" von Charles W. Hull. Erst im Jahr 1993 wurde das Patent erteilt.
Die Markteinführung innovativer Produkte ist immer mit Risiken verbunden. Auch wenn keine Patentierung vorgesehen ist, sollte die Patentsituation geprüft werden. Wie ärgerlich, wenn ein Produkt wegen möglicher Patentverletzung aus dem Markt genommen werden muss. Auch bei der Gründershow "Die Höhle der Löwen" bei VOX sind daran schon Deals gescheitert. Besser man lässt das gleich zu Anfang prüfen, ehe unnötige Kosten entstehen. Fragen Sie mich gern dazu.
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